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  Gesetzliche Pflegeversicherung

Im Jahre 1995 wurde in Deutschland die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Als eine Grundabsicherung konzipiert, deckt sie die Pflegekosten aber nur zum Teil ab. Es gab noch keine Anpassung der Leistungen seit 1995. Dazu kommen die Probleme der demografischen Entwicklung, Veränderungen in den Familienstrukturen, einer deutlichen steigenden Lebenserwartung und weitere. Die Pflegeversicherung leistet im Sinne des Sozialgesetzbuches erst ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten. Pflegebedürftig sind nach dem Gesetz Personen, die wegen einer

  • körperlichen
  • geistigen oder
  • seelischen Krankheit oder einer
  • Behinderung
für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens über eine Dauer von mindestens sechs Monaten in erheblichem Maß Hilfe brauchen. Ausgehend von der Häufigkeit des Pflegebedarfs wurden drei Pflegestufen definiert. Nach diesen richten sich dann die Leistungen der Pflegepflichtversicherung.

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung, dort erfolgt auch eine Beantragung von Pflegeleistungen.

Hier können Sie den Allianz Ratgeber Pflege als pdf-Datei einsehen. Allianz-Pflegeratgeber

  Pflege-Zusatzversicherung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gilt in Deutschland bereits jeder zwölfte Mensch in der Altersgruppe ab 60 Jahren als pflegebedürftig, in der Gruppe der 80-jährigen ist es sogar fast jeder Dritte. Vor allem in den Pflegestufen 1 und 2 brauchen immer mehr Menschen Leistungen. Darunter befinden sich zunehmend Alleinstehende.

Pflegebedürftigkeit ist besonders wenn sie länger dauert, mit erheblichen Kosten verbunden, die von der Pflege-Pflichtversicherung nicht mehr abgedeckt werden.

Beispiel: Beim derzeit üblichen Honorarsatz von 25 EUR pro Stunde und täglich nur drei Stunden Pflege ergeben sich für eine ausgebildete Hilfe bereits 2.250 EUR an monatlichen Kosten. Der Kostenanteil der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Pflegestufe I beträgt aber nur 440 EUR.

Können Sie diesen Eigenanteil aus Ihrem Sparguthaben, von Ihrer Rente oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlen? Wenn nicht, dann hilft Ihnen der rechtzeitige Abschluß einer Pflegezusatzversicherung!

Ohne private Vorsorge droht bei Pflegebedürftigkeit ein erheblicher Vermögensverlust. Die Familienangehörigen können finanziell herangezogen werden und es kann bis zum Bezug von Sozialhilfe führen.

Das Pflege-Tagegeld Plus der Allianz kann Sie vor solchen finanziellen Risiken bewahren.

Die Höhe der Pflege-Tagegelder orientiert sich an den gesetzlichen Pflegestufen:
So erhalten Versicherte mit
  • Pflegestufe I     30%
  • Pflegestufe II    60%
  • Pflegestufe III 100%
des versicherten Tagessatzes.

Für stationäre Pflege leistet die Allianz auch in den Pflegestufen I und II bereits volle 100%. Damit können Sie sich vor den finanziellen Folgen auch eines lang andauernden Pflegefalls wirklich schützen!

 

 Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Pflegeversicherung

Sie können auch gern mit mir sprechen und über das Kontaktformular Ihr Recht auf persönliche Beratung anfordern.

 

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