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Nachlass sicher regeln

Es gibt sicherlich angenehmere Themen als Erben und Vererben. Schließlich hängen sie immer mit dem Tod zusammen. Doch wer auf alles vorbereitet ist, hinterlasst wenigstens keine Fragen.

  Ohne Testament gilt das Gesetz

Es gibt sicherlich angenehmere Themen als Erben und Vererben. Schließlich hängen sie immer mit dem Tod zusammen. Doch wer auf alles vorbereitet ist, hinterlässt wenigstens keine Fragen.

Stirbt eine Person ohne Testament oder Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Verwandten werden in bestimmte "Ordnungen" eingeteilt. Dieses Ordnungsprinzip führt dazu, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls lebende nahe Abkömmlinge alle entfernteren Verwandten von der Erbfolge ausschließen. Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehört nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben. Hier ist ein Testament dringend erforderlich.

Wollen Sie über Ihr Vermögen selbst verfügen, so kann dies in einem notariellen oder privatschriftlichen Testament niedergelegt werden. Das privatschriftliche Testament muss eigenhändig handschriftlich geschrieben und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Dazu müssen noch Ort und Datum angegeben werden.

Alle Vermögensübertragungen durch Schenkung oder Erbschaft unterliegen der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Deren Höhe hängt von
  • dem Wert des Vermögens, das übertragen wird

  • der Steuerklasse, in die der Erwerber einzustufen ist (abhängig vom verwandtschaftlichen Verhältnis)

  • und den Freibeträgen ab (abhängig vom verwandtschaftlichen Verhältnis)
Hier können Sie den Allianz Ratgeber Nachlass mit ausführlichen Informationen als pdf-Datei einsehen und auf Ihrem PC speichern. Ratgeber Nachlass

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Mit der Allianz VermögensPolice oder einem Allianz-Schatzbrief können Sie Ihr freies Kapital gut anlegen und zugleich an Ihre Nachkommen denken. Sie bleiben flexibel, haben permanent Zugriff auf Ihr Kapital, können dazu auch noch Steuervorteile für sich selbst genießen und stellen eine günstige Übertragung Ihres Vermögens sicher .
 

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