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Altersvorsorge mit staatlicher Förderung - Riesterrente

Die RiesterRente ist lukrativ, da der Staat höchste Fördermöglichkeiten über Zulagen und Steuerersparnisse gewährt und sie ist interessant für Familien und Singles. Die Förderung beträgt regelmäßig zwischen 35% und 55%. Unter bestimmten Bedingungen liegt sie sogar über 90%.

Kindererziehung wird als Leistung für die Gesellschaft zusätzlich "belohnt".

Jeder Förderfähige hat Anspruch auf:

  • Grundzulage und ggf.
  • Kinderzulage
wenn er bestimmte Eigenaufwendungen nachweist.

Im Grundsatz gilt: Wer selbst in seine Altersvorsorge investiert, erhält staatliche Zuschüsse.
Damit ist ein eigener Beitrag Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.

Förderfähige Aufwendungen können als Sonderausgaben (zusätzlich zu den bisherigen) steuerlich geltend gemacht werden (über Steuererklärung).

Bei Arbeitslosigkeit ist Ihr Vertragsguthaben "Hartz IV" sicher (das heißt, es wird nicht auf das ALG II angerechnet).

Auf Wunsch können Sie zum Rentenbeginn bis zu 30% des verfügbaren Kapitals als Einmalzahlung erhalten, damit lässt sich zum Beispiel der Rest eines Immobilienkredites ablösen.

  Was zahlt der Staat zur Privatvorsorge dazu?

Jahr Grund-
zulage
Kinder-
zulage
Gesamtbeitrag Mindesteigenbeitrag
Höchstbeitrag für
Sonderausgaben
Euro Euro % Vorj.brutto Euro Euro
seit 2008 154 185/300 4 60 2100
  • Die Riesterbeiträge sind als zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe steuerlich absetzbar. Übersteigt der Steuervorteil die erhaltenen Zulagen erhalten Sie eine zusätzliche Steuerrückerstattung

  • Weil die Beiträge steuerfrei sind, werden die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Das steuerpflichtige Einkommen ist in der Regel im Rentenalter wesentlich niedriger und der Fiskus wird sich dann nur einen geringeren Teil wieder zurückholen können.
Um die volle Zulage zu erhalten, sind ab 2008 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der staatlichen Zulagen als Beitrag in die Riesteraltersvorsorge einzuzahlen (maximal bis zur Höchstgrenze von 2100 EUR). Wird weniger eingezahlt, gibt es die Zulagen nur anteilig.

Berufsanfänger bis 25 Jahre erhalten zusätzlich die einmalige Starterzulage von 200 EUR. Das sind zusammen 354 EUR an Zulagen mit dem Zinseszinseffekt von mehr als 40 Jahren. Das sollte möglichst niemand versäumen! Oftmals genügt bei Auszubildenden und anderen dazu schon der Mindestbeitrag von 5 EUR im Monat.

  Wer kann die neue staatliche Förderung erhalten?

Gefördert werden: Nicht gefördert werden:
Arbeitnehmer (pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung), auch aus dem öffentlichen Dienst nicht versicherungspflichtige Selbstständige
versicherungspflichtige Selbstständige von der Versicherungspflicht Befreite
Beamte geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Jobs)
Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Rentner
Wehrdienst- und Zivildienstleistende Pflichtversicherte von berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Pflegepersonen
Kindererziehende (in der Kindererziehungszeit)
geringfügig Beschäftigte, die freiwillig Sozialversicherungsbeiträge zahlen
Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
und auch nicht versicherungspflichtige Ehegatten (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommenssteuer) Achtung:
Erhält Ihr Ehegatte die staatliche Förderung, können Sie diese bei gemeinsamer Veranlagung ebenfalls nutzen.

Bis zum Renteneintritt kann Ihnen eine erhebliche Summe an staatlichen Fördermitteln für Ihren späteren Ruhestand zur Verfügung stehen. Diese sollten Sie nicht verschenken.

Geringfügig Beschäftigte (400 EUR-Jobber) haben Anspruch auf die Riester-Förderung, wenn sie durch eigene Beitragszahlung den pauschalen Beitrag zur GRV auf den vollen Beitrag aufstocken. In 2012 ist dafür ein Differenzbeitrag von 4,9% des Arbeitsentgeltes (19,60 EUR bei 400 EUR) monatlich zu leisten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.minijob-zentrale.de.
Wer freiwillig aufstockt kann auch das volle Leistungsangebot der Rentenversicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Rehabilitationsleistungen, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, vorgezogene Altersrente.

Zulagen und Steuervorteile richten sich nach Ihrer persönlichen Lebens- und Einkommenssituation. Die eingezahlten Beiträge und Zulagen sind nach Gesetz in jedem Fall zugesagt.

Tipps und Hinweise zur RiesterRente finden Sie in diesem Pdf-Ratgeber

  Klassische Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung zahlt Monat für Monat - ein Leben lang - in von Anfang an bekannter, garantierter Höhe. Die Überschussanteile werden jährlich für Ihre PrivatRente festgelegt und sind von da an garantiert. Bis zum Beginn der Rentenzahlung erhöht sich so Schritt für Schritt die garantierte Leistung für Sie. Auch nach Beginn der Rentenzahlung erhöht sich Ihre Rente durch die weitere Beteiligung an Überschüssen.

Über den aktuellen Stand Ihrer PrivatRente und über die Ausschöpfung der vollen Zulage werden Sie jedes Jahr informiert.
"Sicherheit" für die eingebrachten Gelder geht hier vor "Rendite"!

Flexibler Rentenbeginn

Der Rentenzahlungsbeginn lässt sich individuell anpassen: Die Leistung kann bis zu 5 Jahre vor den vereinbarten Ablauf vorgezogen und bis zu 5 Jahre danach aufgeschoben werden. Allerdings muss das Alter von 62 Jahren erreicht bzw. darf das Alter von 75 Jahren nicht überschritten werden.

Leistungen bei Tod

Vor Rentenbeginn:
Hier erfolgt die Rückzahlung des gebildeten Kapitals -abzüglich der staatlichen Förderung- an Ihre Hinterbliebenen.
Ausnahme: Der Ehepartner erhält die Gesamtleistung auf den eigenen Riestervertrag gutgeschrieben!
Ab Rentenbeginn:
Hier erfolgt die Zahlung der garantierten Renten bis zum Ablauf der von Ihnen vereinbarten Rentengarantiezeit an Ihre Hinterbliebenen. Deshalb ist eine Rentengarantiezeit von mindestens 10 Jahren zu empfehlen, bis zu 21 Jahre sind möglich.

  Rentenversicherung mit Fonds

Alles vorhergehend zur privaten Rentenversicherung beschriebene gilt auch für die Fonds-Rentenversicherung.

Während in der klassischen privaten Rentenversicherung die Kapitalanlage vor allem in festverzinslichen Wertpapieren und Immobilien erfolgt, können Sie bei der Fonds-Rentenversicherung die Anlagestrategie selbst mitbestimmen.

Mit einer Fondsrente kann ein höherer Ertrag erwirtschaftet werden. Die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen werden von der Allianz garantiert.

 Index-Select-Rentenversicherung jetzt auch für Riester!

Bei dieser neuen Rentenversicherung werden von der Allianz außer Ihren Beiträgen und Zulagen auch bereits gutgeschriebene Gewinne garantiert. Sie können jedes Jahr selbst entscheiden, ob für den Vertrag eine sichere Verzinsung (wie bei einer klassischen Rentenversicherung) oder die Wertentwicklung des EURO-Stoxx 50 genutzt werden soll. Sie können die Beiträge sogar zwischen beiden Variante aufteilen.

Wer langfristig investiert, ist mit einer Fonds- oder Index-Select-Rente gut beraten.

 

 Hier erhalten Sie weitere Informationen auch mit Riester-Rente-Rechner 

Bitte lassen Sie sich einen maßgeschneiderten Vorsorgevorschlag erstellen und fordern Sie über mein Kontaktformular Ihr Recht auf persönliche Beratung an.

 

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